12 Fakten im „Fall Claudia Pechstein“

1. Claudia Pechstein ist seit der Einführung der Bluttests in rund 350 Dopingtests (Blut und Urin) kein ein einziges Mal positiv getestet worden. Wohl kein Athlet der Welt (nicht nur im Eisschnelllauf) wurde in seiner Karriere häufiger getestet!

2. Für ein mögliches Dopingvergehen gibt es im Rahmen der sogenannten Indirekten Beweisführung ein einziges Indiz: Den Retikulozytenwert, der bei Claudia Pechstein in den vergangenen zehn Jahren in 14 Fällen erhöht war.

3. Erhöhte Retikulozyten sorgen nicht für eine Leistungssteigerung des menschlichen Körpers.

4. Im gesamten Verfahren – vor dem Verbandsgericht der International Skating Union (ISU) und vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS – waren sämtliche Gutachter beider Seiten übereinstimmend der Meinung, dass es für diese erhöhten Werte der Retikulozyten (junge rote Blutkörperchen) zwei Möglichkeiten geben kann: Manipulation oder eine Blutanomalie.

5. Die Urteile der ISU und des CAS basieren nicht auf dem Nachweis von Manipulation, sondern einzig und allein auf dem scheinbar sicheren Ausschluss einer Anomalie. Obwohl es bereits während der Verfahren vor der ISU und dem CAS mehrere Wissenschaftler (Hämatologen) gab, die eine Anomalie für wahrscheinlich hielten, waren die Richter der Argumentation eines (!) italienischen Hämatologen der ISU gefolgt, der die Meinung vertrat, eine Anomalie könne zu
99 Prozent ausgeschlossen werden.

6. Eine Woche nach dem Urteilsspruch des CAS wurden von der World Anti Doping Agency (WADA) die neuen Guidelines für die Anwendung des Indirekten Beweises verabschiedet. Darin ist u.a. festgehalten, dass nicht nur ein, sondern insgesamt zehn Blutparameter (!) bei der Beurteilung eines möglichen Dopingvergehens herangezogen werden sollen.

7. Sämtliche Blutparameter bei Claudia (abgesehen von den Retikulozyten) sind unauffällig bzw. widersprechen den erforschten Reaktionen bei bekannten Manipulationsarten oder der Gabe von bekannten Drogen.

8. Es gibt weltweit keinen Anti-Dopingforscher der behauptet, anhand des Blutbildes von Claudia Pechstein könne man einen Dopingnachweis führen.

9. Es gibt in den Urteilen der ISU und des CAS kein einziges Wort dazu, wann, wie, womit, wo oder auf welche Art und Weise Claudia Pechstein ihr Blut manipuliert haben soll.

10. Claudia Pechstein ist seit 15 Monaten gesperrt und seitdem ist kein einziges weiteres belastendes Indiz aufgetaucht. Trotz aller Öffentlichkeit und der Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) gibt es keine Hintermänner, keine Zeugen, keine Mails, keine Rechnungen, keine Überweisungen, keine Spritzen, keine Klinikbesuche... Nichts von alledem. Und das obwohl die ISU Claudia Pechstein in der Anklageschrift vom 5. März 2009 vorgeworfen hat, sie würde seit 10 (!) Jahren professionell und nach Plan dopen!

11. Mittlerweile liegt eine medizinische Diagnose vor, die die schwankenden Retikulozytenwerte Claudias Pechsteins erklärt. Führende Hämatologen Europas aus Deutschland, Schweiz und der Niederlande haben dank neuester Messmethodiken bei ihr genau die Anomalie diagnostiziert, die von Anfang an alle Gutachter für möglich hielten.

12. In einer Presseerklärung vom 18. Mai 2010 hat die ISU erstmals eingeräumt, dass die Diagnose einer Blutanomalie bei Claudia Pechstein – neuerdings auch laut ISU-Gutachten – wahrscheinlich korrekt ist. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens hat der Weltverband trotzdem abgelehnt!

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